
Bildquelle: boykott-hd.de
ab und zu – über dieses und jenes.

Bildquelle: boykott-hd.de
An der Hochschule Karlsruhe wurde das gesetzte Quorum nicht erreicht. Die drei “gallischen Dörfer” HfM, HfG und Kunstakademie haben ihren Boykott abgeschlossen. Alle drei Hochschulen hatten bisher als einzige bundesweit ihre Quoren erreicht und damit gezeigt, dass ein Boykott funktionieren kann.
Das auf die Boykottkonten eingezahlte Geld wird im Falle der Hochschule Karlsruhe an die Teilnehmer zurücküberwiesen. An den anderen drei Hochschulen wurde das Geld bereits an die Verwaltung weiterüberwiesen.
Der Boykott an der Universität Karlsruhe wird fortgesetzt.
Quelle: usta.de
Da ist wohl der Zaubertrank ausgegangen, wollen wir hoffen das für den nächsten Anlauf mehr davon gebraut wird und auch die Pädagogische Hochschule Karlsruhe davon etwas abbekommt.
Erste Hochschule erreicht ihr Quorum
Die HfG hat heute 134 Boykottteilnehmer. Die geforderte Mindestbeteiligung ist 124. Damit steht an der HfG der erste Boykott und bis Montag werden noch weiter Zahlungen eintreffen.
Genaueres dazu im Usta-Wiki.
Freut mich sehr, dass die erste Hochschule in Karlsruhe – die Hochschule für Gestaltung – ihr Quorum erreicht um am Boykott teilnehmen zu können.
Ganz anders hingegen ist es bei der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe. Bislang haben hier nur 206 Studenten auf das Treuhandkonto überwiesen, nötig wären 1200 um das Quorum zu erreichen.
Was ist das bitte für ein desaströses Armutszeugnis für die kommende Lehrer-Generation, die an der PH gebildet wird?!
Vergleicht man das mit der PH in Heidelberg, an der in kürzerer Zeit weitaus mehr Studenten (788) teilgenommen haben, dann frage ich mich woran das gelegen hat. Stichwort Schicksalsergebenheit?
Versteckte Befreiungsmöglichkeit im Gebührengesetz
Die Hochschulen unterschlagen in ihren Informationen zu den Studiengebühren Sachverhalte, die zum Nichtzahlen brauchbar sein können. Das Landeshochschulgebührengesetz ermöglicht den Hochschulen Studenten den Erlass (nicht zahlen) und Stundung (später zahlen) der Studiengebühren.Den Erlass und die Stundung kann jeder beantragen, ohne ein Risiko einzugehen. Erlass und Stundung sind für Studenten, die keinen Kreditanspruch haben, besonders wichtig. Dies sind hauptsächlich ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten und alle Studenten, die die Regelstudienzeit weit überschritten haben.
Mit dem Antrag auf Erlass oder Stundung der Studiengebühren geht niemand ein Risiko ein. Der Antrag kann keine Exmatrikulation zur Folge haben. Er kann nur abgelehnt werden. Man muss Euch auf jeden Fall die Möglichkeit geben, Eure Gründe für Euren Antrag darzulegen. Das ist so ähnlich wie beim BaföG!
via: boykott-hd.de
Dort findet sich auch eine Vorlage.

Wenn man sich folgenden aktuellen Stand auf dem Treuhandkonto ansieht und bedenkt, dass morgen feststeht, ob das Quorum der PH Karlsruhe erreicht wurde, dann sieht das ganz schön duster aus.
Muster: Uni / Stand – Quorum
Uni Karlsruhe / 0 – 4500
Kunstakademie / 0054 – 100
HfM Karlsruhe / 0076 – 0117
PH Karlsruhe / 0203 – 1200
HfG Karlsruhe / 0110 – 0124
Apropos Duster: Sowas kommt in der Natur auch vor, hier eine kleine Umformulierung:
vielfach bleiben Studenten des 21. Jahrhunderts im Licht auftauchender Scheinwerfer stehen, anstatt die Flucht zu ergreifen oder sich zu wehren.
Bleibt abzuwarten wie sich die Studenten der Elite-Universität verhalten.
Da bin ich echt mal gespannt.
Und selbst wenn die es auch nicht auf die Reihe bringen, gibt es ja noch den letzten Funken Hoffnung in den Sammelklagen. Wie schön wäre es allerdings, wenn der Protest von einer breiten Masse aktiv unterstütz würde und keine “Scheinwerfer-Starre” eintreten würde wie es sich aktuell abzeichnet.